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Abgeordnete

Der Landtag besteht aus 187 Abgeordneten. Sie vertreten das Volk, nicht nur eine Partei oder organisierte Wählergruppe. Sie sind nur ihrem Gewissen verantwortlich und an Aufträge nicht gebunden (Art. 13 Bayerische Verfassung). Die Abgeordneten des Bayerischen Landtags werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl nach einem verbesserten Verhältniswahlrecht von wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern in Wahlkreisen und Stimmkreisen gewählt. Die Wahlperiode dauert fünf Jahre.

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Stimmkreise
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